| 2015:  → Für Rentner wird die Besteuerung einfacher dank dem überarbeiteten deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen
 Mehr   zum Thema: Der vollständige Abkommenstext ist auf der Internetseite   des       Bundesfinanzministeriums und des französischen   Finanzministeriums veröffentlicht   Rechtliche und steuerliche Beratung zu den folgenden Fragestellungen:   ► Wohnortwechsel zwischen Frankreich und Deutschland: Wie kann eine Doppelbesteuerung  vermieden werden ► Erstellung der ersten Einkommensteuererklärung im Jahr der Ankunft in Deutschland ► Erstellung der letzten Einkommensteuererklärung im Jahr der Rückkehr nach Frankreich ► Verhinderung einer nachteiligen lohnsteuerlichen Pauschalbesteuerung in grenzüberschreitenden Besteuerungsfällen ► Fragen zur Sozialversicherung im deutsch-französischen Kontext ► Erbschaftsbesteuerung auf der Grundlage des neuen deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens ► Persönliche Beratung entsprechend Ihrer individuellen oder familiären Situation
 ► Beantwortung spezieller steuerrechtlicher Fragestellungen im deutsch-französischen Kontext  ► Organisation und Gestaltung deutsch- sowie französischsprachiger Mandantenveranstaltungen
 ► Immobilieninvestoren: Buchhaltung und Erstellung von Steuererklärungen         |